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Von Ministerien, Schulen und Kochen eigener Süppchen

Wir veröffentlichen einen Brief besser gesagt  eine Schilderung einer besorgten Mutter im Kampf mit Behörden um ihr Kind vor einer unsinnigen Maskenpflicht zu schützen. Das was hier aus Bayern geschildert wird kann sich bestimmt in fast allen          Bundesländern so ähnlich auch ereignen täglich. Bitte seid auch so beharrlich wie diese besorgte Mutter.

Für die Redaktion Michael Ellerhausen

 

Als Mutter von 4 Kindern, davon zweier Schulkinder, hat man ja gerade einen ordentlich durchgetakteten Tag. Das online-lernen der Einen im Auge haben, das homeschooling des Anderen, ein Kindergartenkind, das Basteln und spielen möchte, ein zahnendes Baby, das derzeit viel Nähe braucht. Da ist die sukzessive Öffnung der Schulen womöglich eine Erleichterung. - Sollte man meinen.

Derzeit macht es einem aber mehr Bauchschmerzen, als leichte Vorfreude, wenn man das Hin und Her aller Schulen in diesem Land so anschaut. Maskenpflicht, keine Maskenpflicht, die Anweisung, strikt den blauen Pfeilen auf dem Boden zu folgen und Einbahnstraßensysteme in Schulhäusern kündigen eine „neue Normalität“ an, die in jeder Hinsicht fragwürdig ist.

Auf den offiziellen Seiten des Kultusministeriums steht nichts von einer Maskenpflicht.
Den Wortlaut „Den Kindern wird nahe gelegt...“ oder „Es wird angeraten...“ interpretiere ich persönlich nicht als eine Pflicht.
Da nun doch schon von Interesse wäre, ob die Kinder einer Maskenpflicht unterliegen, habe ich per eMail bei der Realschule angefragt. Die Antwort war knapp. Außerhalb des Klassenzimmers hätten die Kinder eine Maske zu tragen, ein Telefonat in dieser Sache sei erwünscht.
Am Telefon sagte mir die Schulleitung, dass eine Maskenpflicht nicht so ganz bestehe, sie aber schon aus „Solidarität“ erwarten würde, dass ALLE Kinder eine Maske tragen. Zu Wort kam ich nicht wirklich.

Zwei Stunden später wieder die Schulleitung. Sie habe nun bei „Ihrem MB“ nachgefragt. Eine MaskePFLICHT besteht.
Ich gab zur Antwort, dass meine Tochter ein ärztliches Attest vorlegen wird, welches sie von der Maskenpflicht entbinden wird. Die Schulleitung schnappte nach Luft, wurde - wie es früher meine Mathelehrerin auch konnte - pampig und sagte, sie wolle sich erkundigen, ich würde noch von ihr hören und legte auf.

Ich rief im Kultusministerium München an und bekam einen unglaublich freundlichen und kompetenten Mitarbeiter an den Hörer, der mir ausführlich darlegen konnte, dass bayernweit KEINE Maskenpflicht bestünde. Es besteht ein Maskengebot und, ja, die Schüler seien angehalten. Er sprach auch von einem Mittelweg, den man finden sollte und den menschlichen Umgang in dieser Sache. Sollte ein Kind Probleme damit haben, sollte man durchaus Rücksicht walten lassen. Eine Maskenpflicht könne auch gar nicht vom Kultusministerium ausgesprochen werden. Dies müsste über eine Allgemeinverfügung laufen, die wiederum nur das Gesundheitsamt ausstellen kann. Das Kultusministerium habe gar keine juristische Handgabe, in dieser Sache eine Pflicht zu verhängen.
Wieder was gelernt.

Ich wollte es nun auf sich beruhen lassen und mich auf den Herrn aus dem Kultusministerium berufen, sollte es mit Schulbeginn zu Diskussionen kommen.

Aber da meine Tochter völlig aufgebracht aus einer TelKo mit ihrer Klasse kam und erzählte, dass die Lehrerin betonte, dass die Schüler eine Maske zu tragen hätten, sobald sie ihren Platz verlassen, rief ich wieder in der Schule an und berichtete der Schulleitung sehr ruhig und sachlich von meinen Informationen aus dem Kultusministerium.
Die Antwort war fast ein bißchen bodenlos. „Was die sagen, ist mir egal. Ich halte mich nur an meinen MB (Ministerialbeauftragten), der für uns zuständig ist und der hat gesagt, dass wir eine Maskenpflicht haben!“
Ok, dachte ich, Zuständigkeitsgerangel. Was die Sache nicht besser macht, wenn in jeder Region Bayern nun was anderes gilt. Wir wohnen einer Landkreisgrenze und so hätte meine Tochter womöglich andere Regeln als mein Sohn.
Die Schulleitung gab mir die Kontaktdaten „ihres“ MB und verwies mich an ihn.

Dieser MB gab mir freundlich Auskunft, dass eine Maskenpflicht bestehe („Sollen heißt Müssen und nahelegen und zu etwas anhalten ist eine Pflicht“) und wollte wissen, warum ich denn überhaupt gegen das Tragen einer Maske wäre.

Ich erzählte ihm, dass es bei meiner Tochter medizinische Gründe wie Schwindelattacken bis Ohnmacht und Clusterkopfschmerzen gäbe, die das Tragen einer Maske unzumutbar machen, ich erzählte ihm als Intensivkrankenschwester von gefährlicher CO2-Rückatmung, verminderter Leistungsfähigkeit bis hin zur vermehrten Aufnahme eigener Keime und Schädigung des Immunsystems. Der MB verstand dies alles gut und legte mir ein ärztliches Attest nahe, denn dann „wäre die Kuh vom Eis und kein Diskussionsbedarf mehr“. Im weiteren Gespräch fragte ich ihn, ob er mir erklären könne, warum sich mir der Eindruck geradezu aufdrängt, dass jede Schule ihr eigenes Süppchen kocht. Laut ihm herrsche zwar bayernweit eine Maskenpflicht, aber jede Schule hätte da freie Hand. Am wichtigsten sei die Einhaltung der Abstandsregel und keine Gruppenbildung. Dass diese Regel Augenwischerei ist, da nach der Schule die Schüler selbstverständlich in Gruppen zum Bus sausen und vermutlich weder auf dem Weg noch im Bus 1,50m Abstand gewährleistet werden, pflichtete er mir bei.

Jetzt hatte ich also eine muntere Lotterie an Aussagen. Da für mich das Kultusministerium in München immer noch den höchsten Stellenwert hat, rief ich noch einmal dort an. Dort kannte man mich ja schon.
Anderer Mitarbeiter, genauso freundlich, nicht weniger kompetent. Ich muß sagen, ich war sehr positiv überrascht.
Ich erzählte diesem Herrn von meinen Telefonaten des Tages und schließlich von der Information des Ministerialbeauftragten bzgl. der Maskenpflicht.
An dieser Stelle schien der Mitarbeiter des Kultusministeriums hellhörig zu werden, erkundigte sich nach dessen Namen, den ich ihm gab, und äußerte, dass sie sich in den nächsten Tagen mit diesem Herrn in Verbindung setzen werden, da die Information, dass eine Maskenpflicht bestünde, schlichtweg eine Falschinformation sei.
Er gab mir absolut Recht, dass sowohl auf den offiziellen Seiten des Kultusministeriums als auch auf diversen Schulseiten die Begrifflichkeit mit „angehalten sein“ und „nahegelegt bekommen“ so gewählt seien, dass dies einem MaskenGEBOT (und keiner Pflicht!) gleichzusetzen ist. Nachzulesen auch unter https://www.km.bayern.de/allgemein/meldung/6945/faq-zum-unterrichtsbetrieb-an-bayerns-schulen.html#informationen-infektionsschutz (https://www.km.bayern.de/allgemein/meldung/6945/faq-zum-unterrichtsbetrieb-an-bayerns-schulen.html#informationen-infektionsschutz)
Sollte die Schule bis nächste Woche sich nicht gemeldet und die Maskenpflicht revidiert haben, dürfe ich mich gerne wieder direkt im Kultusministerium melden, das dann die Angelegenheit bereinigen würde. Dieser Aufforderung komme ich dann gerne nach.

Bettina von Lossow

 

Hier habt ihr mal alle E-Mail-Adressen aller aktuellen Mitglieder des Bundestages. Solltet ihr Langeweile haben, dann schreibt ihnen Mails zur aktuellen Lage im Land. Einfach so, um sie ein bisschen zu beschäftigen.

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Tags: corona, coronavirus, grundrechteabbau, Angst, grundgesetz, kinder, bayern, Kultusministerium

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